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   BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02   

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https://dejure.org/2007,10262
BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02 (https://dejure.org/2007,10262)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2007 - 2 BvR 620/02 (https://dejure.org/2007,10262)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2007 - 2 BvR 620/02 (https://dejure.org/2007,10262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Durchsuchung der Wohnräume und Geschäftsräume wegen des Verdachts handwerksrechtlicher Verstöße; Verdacht der Beauftragung mit Schwarzarbeit; Angemessenheit zwischen dem schwerwiegenden Eingriff einer Durchsuchung und der Stärke des bestehenden ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34a Abs. 2; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; SchwarzArbG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; SchwarzArbG § 2; ; SchwarzArbG § 2 Abs. 1; ; HwO § 1; ; HwO § 2; ; HwO § 3; ; HwO § 117 Abs. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3; ; GG Art. 12; ; GG Art. 13; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 105
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    Wird die Durchsuchung - wie regelmäßig - ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).

    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    b) Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass der handwerkliche Befähigungsnachweis im Hinblick auf das gesetzgeberische Ziel der Mittelstandsförderung zulässig sei (BVerfGE 13, 97 ff.).

    Die Gründe, die das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 13, 97 zur Vereinbarkeit des Befähigungsnachweises für das Handwerk mit dem Grundgesetz genannt habe, bestünden weiter fort.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Der Richter darf die Durchsuchung nur anordnen, wenn er sich aufgrund eigenverantwortlicher Prüfung der Ermittlungen überzeugt hat, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist (BVerfGE 96, 44 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 21.02.2003 - 2 BvR 1286/02

    Zum verfassungsrechtlich gebotenen Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 620/02
    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.
  • BVerfG, 05.03.2012 - 2 BvR 1345/08

    Durchsuchungsbeschluss; Begrenzungsfunktion; Tatvorwurf (Konkretisierung);

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, juris, Rn. 14).

    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat oder Ordnungswidrigkeit, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 260/03 -, a.a.O., Rn. 14).

    aa) Der Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 19. November 2007 genügt nicht seiner verfassungsrechtlichen Begrenzungsfunktion und ist, soweit er die Durchsuchung der Geschäftsräume der Beschwerdeführerin angeordnet hat, bereits aus diesem Grund aufzuheben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 23).

    Dies gilt allerdings nur, wenn sie nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung notwendig sind (vgl. BVerfGK 1, 51 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. September 2007 - 2 BvR 620/02 -, a.a.O., Rn. 24), etwa weil sich in der Zusammenschau mit der Umschreibung der aufzufindenden Beweismittel ergibt, worauf die mit der Durchsuchung betrauten Beamten ihr Augenmerk zu lenken haben.

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